Geheimnisse können eine Alternative zu Schutzrechten sein
- aber nur, wenn sie geheim bleiben.

Geheimnisschutz

In eini­gen Situa­ti­on kann es für ein Unter­neh­men ziel­füh­ren­der sein, sei­ne Inno­va­tio­nen nicht durch Schutz­rechts­an­mel­dun­gen zu schüt­zen, son­dern als gehei­mes Know-How zu hüten. Die­ses gehei­me Know-How ist vor allem dann in Gefahr, wenn ein Wis­sens­trä­ger aus dem Unter­neh­men aus­schei­det und zum Kon­kur­ren­ten wech­selt oder ein eige­nes Unter­neh­men aufbaut. 

ros­patt berät sei­ne Man­dan­ten bei Auf­bau und Opti­mie­rung der Siche­rung von gehei­mem Know-How und bei der Ent­wick­lung von Stra­te­gien in strei­ti­gen Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Wir kön­nen hier­bei auf Erfah­run­gen in der Pro­zess­ver­tre­tung bei lang­jäh­ri­gen, tech­nisch und juris­tisch sehr kom­ple­xen zivil­recht­li­chen und straf­rech­li­chen Fäl­len zurückgreifen.

Verbundene Fälle

  • Hus­ky v MHT (Kunst­stoff­fla­schen­roh­lin­ge)
  • Vic­to­cor v Ben­te­ler (Stahl­be­schich­tung)